Hallo Comunity,
Rauchmelder pflicht für Bayern
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Dies bedeutet das alle Neubauten und Wohnungen die ab 01. Januar 2013 errichtet werden, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit Rauchmelder ausgestattet werden müssen.
Die Übergangsfrist für ältere Bestandsbauten müssen bis zum 31.12.2017 mit Rauchmeldern nach gerüstet werden.
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Mindestanforderung ist jeweils 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt.
Für einen noch besseren Schutz, sollten Sie auch Ihre Arbeitszimmer sowie den Keller und den Dachboden überwachen.
geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Dort wo bereits eine Verpflichtung zur Installation besteht, baut die Gesetzgebung auf die Norm DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" auf.
Der Text in den jeweiligen Bauordnungen lautet jeweils:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Sie sollten aber auch ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten.
Also unbedingt auf jeder Etage mindestens einen Rauchmelder möglichst zentral gelegen zum Beispiel im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
Besser ist besser - optimaler Schutz:
Um einen besseren Schutz zu gewährleisten, sollten Sie jeden Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchmelder ausstatten - ausgenommen Räume, in denen viel Staub oder Wasserdampf (Küche, Bad) entsteht. Für diese Anwendungen existieren jedoch spezielle Lösungen, wie z. B. Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer bzw. Vermieter der Wohnungen.
Der Mieter der Wohnung ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und der Wartung der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst.
Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Prüfung, Wartung und Funktionstüchtigkeit eines Rauchmelder
Damit sie diese Aufgabe erfüllen können, müssen die Rauchmelder regelmäßig einer Wartung durch Fachpersonal unterzogen werden. Das heißt allerdings nicht, dass nicht auch Laien etwas zur Sicherheit beitragen könnten.
Hier einige Tipps, wie man die Funktionstauglichkeit der Rauchmelder sicherstellen kann.
1. Einlass-schlitze des Rauchmelders überprüfen und gegeben falls reinigen.
2. Funktionstest: Dieses kann manuell sichergestellt werden, in den man den Rauchmelder alle paar Wochen mithilfe des angebrachten Prüfknopfes durchführt, Sollte kein Signal nach dem drücken des Prüf Knopfes ertönen, so muss zumindest die Batterie, möglicherweise sogar das ganze Gerät ausgetauscht werden.
3. Batterie tausch: Wenn ein Rauchmelder in immer wieder kürzeren Abständen ein kurzen Piepen von sich gibt, so ist das eine Aufforderung zum Batterie tausch.
Rauchmelder pflicht für Bayern
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Dies bedeutet das alle Neubauten und Wohnungen die ab 01. Januar 2013 errichtet werden, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit Rauchmelder ausgestattet werden müssen.
Die Übergangsfrist für ältere Bestandsbauten müssen bis zum 31.12.2017 mit Rauchmeldern nach gerüstet werden.
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Mindestanforderung ist jeweils 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt.
Für einen noch besseren Schutz, sollten Sie auch Ihre Arbeitszimmer sowie den Keller und den Dachboden überwachen.
geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Dort wo bereits eine Verpflichtung zur Installation besteht, baut die Gesetzgebung auf die Norm DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" auf.
Der Text in den jeweiligen Bauordnungen lautet jeweils:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Sie sollten aber auch ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten.
Also unbedingt auf jeder Etage mindestens einen Rauchmelder möglichst zentral gelegen zum Beispiel im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
Besser ist besser - optimaler Schutz:
Um einen besseren Schutz zu gewährleisten, sollten Sie jeden Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchmelder ausstatten - ausgenommen Räume, in denen viel Staub oder Wasserdampf (Küche, Bad) entsteht. Für diese Anwendungen existieren jedoch spezielle Lösungen, wie z. B. Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer bzw. Vermieter der Wohnungen.
Der Mieter der Wohnung ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und der Wartung der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst.
Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Prüfung, Wartung und Funktionstüchtigkeit eines Rauchmelder
Damit sie diese Aufgabe erfüllen können, müssen die Rauchmelder regelmäßig einer Wartung durch Fachpersonal unterzogen werden. Das heißt allerdings nicht, dass nicht auch Laien etwas zur Sicherheit beitragen könnten.
Hier einige Tipps, wie man die Funktionstauglichkeit der Rauchmelder sicherstellen kann.
1. Einlass-schlitze des Rauchmelders überprüfen und gegeben falls reinigen.
2. Funktionstest: Dieses kann manuell sichergestellt werden, in den man den Rauchmelder alle paar Wochen mithilfe des angebrachten Prüfknopfes durchführt, Sollte kein Signal nach dem drücken des Prüf Knopfes ertönen, so muss zumindest die Batterie, möglicherweise sogar das ganze Gerät ausgetauscht werden.
3. Batterie tausch: Wenn ein Rauchmelder in immer wieder kürzeren Abständen ein kurzen Piepen von sich gibt, so ist das eine Aufforderung zum Batterie tausch.